Amtlicher Lageplan

Wollen Sie einen Bauantrag für Bauvorhaben wie ein Eigenheim stellen, wird gegebenenfalls - gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) - ein einfacher oder qualifizierter Lageplan benötigt. Die Entscheidung, ob ein einfacher oder qualifizierter Lageplan gefordert ist, wird durch die zuständige Baugenehmigungsbehörde getroffen.
In beiden Fällen können Sie sich jedoch gerne an uns  wenden.

 Wir sorgen dafür, dass Sie die nötigen Unterlagen für Ihr Bauvorhaben schnell beisammen haben. Die Kosten richten sich nach der Kostenordnung für das Amtliche Vermessungswesen in der jeweils gültigen Fassung.

Einfacher Lageplan

Der einfach Lageplan enthält die folgenden Angaben aus dem Liegenschaftskataster:

  1. Den Maßstab und die Lage des Baugrundstücks zur Nordrichtung
  2.  Die Angabe der Gemeinde, der Straße, der Hausnummer, des Grundbuchs, der Gemarkung, der Flur und der Flurstücke mit der Angabe der Eigentümerinnen und Eigentümer oder der Erbbauberechtigten
  3. Die Flächeninhalte der das Baugrundstück bildenden Grundstücke
  4. Die katastermäßigen Grenzen des Baugrundstücks und der benachbarten Grundstücke
  5. Den Bestand der vorhandenen Gebäude auf dem Baugrundstück und auf den benachbarten Grundstücken
  6. Hinweise auf Baulasten
  7. Hinweise auf anhängige Bodenordnungsverfahren und die ausführende Stelle
Qualifizierter Lageplan

Der qualifizierte Lageplan enthält zusätzlich zu den Angaben des einfachen Lageplans (s. o.) folgende weitere Informationen aus dem Liegenschaftskataster:

  1. Die für die bauaufsichtliche Beurteilung erforderlichen Abmessungen des Baugrundstücks nach dem Liegenschaftskataster
  2. Eine Angabe über die Zuverlässigkeit von Grenzen des Baugrundstücks und deren Erkennbarkeit in der Örtlichkeit
  3. Eine Bestätigung zur Vollständigkeit des Gebäudebestands
  4. Die Bezeichnung der benachbarten Flurstücke durch Angabe der Gemeinde, des Grundbuchs, der Gemarkung, der Flur und der Flurstücksnummer mit der Angabe der Eigentümerinnen und Eigentümer oder der Erbbauberechtigten