Grundstücksvermessung

Zerlegung - Sonderung - Grenzfeststellung - Grenzauskunft

Bildung neuer Flurstücksgrenzen - Zerlegung und Sonderung

Sie wollen Ihr Grundstück grundbuchlich teilen, um beispielsweise einen Teil hiervon zu verkaufen? Bevor dies im Grundbuch geschehen kann, ist das Flurstück durch eine Zerlegungsvermessung oder eine Sonderung zu zerlegen.
Bei einer Zerlegungsvermessung führen wir die notwendigen Arbeiten durch und bestimmen die neuen Flurstücksgrenzen nach Ihren Vorstellungen. Unter Beteiligung aller betroffenen Personen steht am Ende des Prozesses ein genaues und rechtssicheres Ergebnis.

Liegen für Ihr Flurstück bereits hochgenaue Grundstücksgrenzen vor, kann das Flurstück auch ohne Vermessungsarbeiten vor Ort zerlegt werden.  In diesem Fall wird eine sogenannte Sonderung durchgeführt. Hierbei sparen Sie die Kosten für den Außendienst. Da keine Arbeiten vor Ort stattfinden, können allerdings keine Grenzmarken gesetzt werden. Der neue Grenzverlauf ist dem entsprechend nicht in der Örtlichkeit ersichtlich. 

Grenzfeststellung und amtliche Grenzauskunft

Ist Ihnen der genaue Grenzverlauf Ihres Grundstücks nicht genau bekannt, kann eine Grenzfeststellung durchgeführt werden, um Klarheit zu schaffen. Bei der Grenzfeststellung werden die Katasterdaten in die Örtlichkeit übertragen und eventuelle Unklarheiten mit Ihnen und Ihren Nachbarn erörtert. Als Ergebnis liegt ein festgestellter Grenzverlauf für Ihr Grundstück vor. Auf diese Weise bestimmte Grenzen haben auch vor Gericht bestand. Des Weiteren kann ein Flurstück mit festgestellten Grenzen im Nachhinein durch eine Sonderung zerlegt werden. 

Ist der Grenzverlauf in guter Qualität bekannt, allerdings in der Örtlichkeit nicht durch Grenzmarken gekennzeichnet, kann eine Grenzanweisung durchgeführt werden. Dabei werden die Grenzpunkte durch temporäre Markierungen kenntlich gemacht. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um offizielle Grenzmarkierungen.