Ist Ihnen der genaue Grenzverlauf Ihres Grundstücks nicht genau bekannt, kann eine Grenzfeststellung durchgeführt werden, um Klarheit zu schaffen. Bei der Grenzfeststellung werden die Katasterdaten in die Örtlichkeit übertragen und eventuelle Unklarheiten mit Ihnen und Ihren Nachbarn erörtert. Als Ergebnis liegt ein festgestellter Grenzverlauf für Ihr Grundstück vor. Auf diese Weise bestimmte Grenzen haben auch vor Gericht bestand. Des Weiteren kann ein Flurstück mit festgestellten Grenzen im Nachhinein durch eine Sonderung zerlegt werden.
Ist der Grenzverlauf in guter Qualität bekannt, allerdings in der Örtlichkeit nicht durch Grenzmarken gekennzeichnet, kann eine Grenzanweisung durchgeführt werden. Dabei werden die Grenzpunkte durch temporäre Markierungen kenntlich gemacht. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um offizielle Grenzmarkierungen.