In der Regel muss bei der Gebäudevermessung das Gebäude nicht betreten werden. Lediglich die Gebäudeecken und Seitenmaße der Außenwände sind für die Eintragung in die Karten entscheidend. Dem entsprechend müssen unsere Mitarbeiter das Gebäude von allen Seiten erreichen können. Sollte das Grundstück frei zugänglich sein, müssen Sie als Eigentümer:in während der Arbeiten nicht anwesend sein. Sollten Sie trotzdem dabei sein wollen, oder das Grundstück nur unter Ihrer Anwesenheit betreten werden können, teilen Sie uns dies bitte zwecks Terminfindung mit.
Gebäudevermessung
Rettungskräfte wie die Polizei oder die Feuerwehr benötigen für eine schnelle und effektive Einsatzplanung aktuelle Karten mit dem vorhandenen Gebäudebestand in Deutschland. Um dies gewährleisten zu können, besteht in Niedersachsen nach dem Niedersächsischen Vermessungsgesetz (NVermG) die Verpflichtung zur Veranlassung der Gebäudevermessung. Dies bezieht sich auf Hauptgebäude und in einigen Fällen auch auf weitere auf dem Grundstück befindliche Nebengebäude.
Sollten Sie dieser Pflicht nicht selbstständig nachkommen, werden Sie vom Katasteramt daran erinnert, eine Vermessungsstelle mit der Gebäudevermessung zu beauftragen. Dem Schreiben liegt ein Antrag zur Gebäudevermessung bei, welchen Sie uns gerne ausgefüllt per Post oder E-Mail zusenden können. Sobald ein Antrag zur Gebäudevermessung bei uns vorliegt, kümmern wir uns um alles Weitere von der Vermessung bis zur Veranlassung der Eintragung in das Liegenschaftskataster.
